Mietbedingungen

Der Mietvertrag wird zwischen dem Mieter und der Ferienpark Freesenbruch GmbH als handelnde Gesellschaft für die jeweiligen Objekteigentümer abgeschlossen.

1. Mit Ihrer schriftlichen oder telefonischen Reservierung bieten Sie uns den Abschluss eines Mietvertrages (Buchung) an. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die Buchung von uns bestätigt wird und Ihre Anzahlung innerhalb von 10 Tagen eingegangen ist.


2. Mit der Annahme unseres Angebotes erkennt der Mieter die aktuelle Preisliste, die Mietbedingungen und die Haus- und Gemeinschaftsordnung des Mietobjektes an.


3. Mit der Rücksendung der Anmeldung und einer Anzahlung von 10 % ist der Vertrag geschlossen.
Hierfür erhalten Sie eine Buchungsbestätigung in der Ihnen der Haus- oder Wohnungstyp, nicht aber die Nummer des Hauses / der Wohnung wie auf der Objektbeschreibung ausgedruckt, mitgeteilt wird. Im Interesse einer gleichmäßigen Auslastung der Anlage kann es hier zu Verschiebungen kommen. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Mietbeginn zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 30 Tagen vor Reiseantritt) wird der gesamte Mietbetrag bei Vertragsabschluss fällig. Die Übergabe der Schlüssel erfolgt erst nach erfolgter vollständiger Zahlung. Die Zahlung ist durch den Mieter nachzuweisen.

Bei Internetbuchungen kommt der Mietvertrag nach Eingang der Anzahlung von 10 % innerhalb von 10 Tagen zustande.


4. Der Mietvertrag umfasst die Nutzung des Mietobjektes sowie die Nutzung des dazugehörenden Inventars, der Schwimmbadanlage und der Außenanlagen.


5. Das Objekt darf nur mit der angegebenen Maximalzahl belegt werden, wobei Kinder als volle Personen zählen. Eine Überbelegung bedarf der Zustimmung des Vermieters und kann eine Erhöhung des Mietpreises zur Folge haben. Das Mitbringen von Haustieren ist nur in einigen Objekten erlaubt und bedarf der vorherigen Zustimmung.

Für Haustiere wird ein Aufpreis erhoben.

Haustiere müssen angemeldet, im Mietvertrag eingetragen sein und bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters.

Nicht angemeldete Tiere müssen aus dem Mietobjekt entfernt werden.

Für Schäden und Verunreinigungen durch Haustiere in dem Mietobjekt haften die Halter. Eine geeignete Unterlage (Decke oder Körbchen) ist für das Tier mitzubringen. Verunreinigungen des Grundstücks und der Anlage sind zu vermeiden bzw. vom Halter des Tieres zu beseitigen.


6. Die Anreise sollte in der Zeit von 15:00 - 17:00 Uhr erfolgen. Die Abreise erfolgt bis 10:00 Uhr. Individuelle Abstimmungen zur An- und Abreise sind möglich. Dazu hat der Gast bei sehr später Anreise die Möglichkeit, seine Schlüssel unter Eingabe der ersten fünf Zahlen seiner Vertragsnummer aus der Schlüsselbox neben dem Rezeptionseingang zu entnehmen. Wird eine Verspätung der Anreise durch den Gast nicht mitgeteilt und abgestimmt, wird keine Gewähr für die Schlüsselübergabe übernommen. In diesem Zusammenhang stehende Aufwendungen und Mehrkosten sind durch den Gast zu tragen. Bei verspäteter Anreise, vorzeitiger Abreise oder vorübergehender Abwesenheit besteht für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen kein Anspruch auf Ersatz.


7. Die angegebenen Mietpreise sind Tagespreise. Die Verbrauchskosten (Strom, Wasser und Gas bzw. Heizung) werden nach Ende des Aufenthaltes nach verbrauchten Einheiten abgerechnet. Die Telefonnutzung wird nach Einheiten abgerechnet. Aufgrund der unkalkulierbaren Kostensituationen auf dem Energiesektor können hierfür keine verbindlichen Preise angegeben werden. Diese können jederzeit der aktuellen Preisentwicklung angepasst werden. (Siehe hierzu auch Punkt 11) Die aktuellen Energiepreise können über die Rezeption erfragt werden.

Die Gemeinde Zingst ist kurabgabepflichtig.

Die Kurabgabe wird von uns (AG) eingezogen und an die Gemeinde Zingst abgeführt.

Bettwäsche und Handtücher können vor Ort gegen ein Entgelt gemietet werden. Kinderbetten und -stühle werden kostenlos zur Verfügung gestellt.


8. Im Falle des Reiserücktrittes gelten folgende Regelungen: bis zum 45. Tag 10 %, bis zum 31.Tag 50 % und ab dem 30. Tag oder bei Nichtanreise sind 100 % der gebuchten Gesamtleistungen fällig. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.


9. Bei Terminumbuchungen, Stornierungen oder Ersatzvermietungen werden dem Mieter Buchungsgebühren in Höhe von 25,00 € zusätzlich zu den Ziffern 7 und 8 berechnet.


10. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich und mit aller Sorgfalt zu behandeln. Ihn trifft die Verantwortung dafür, dass auch seine Mitreisenden, Angehörigen und Gäste sich gleichermaßen verhalten und die Mietbedingungen einhalten.

Er verpflichtet sich, alle am Mietobjekt und der gesamten Ferienanlage entstandenen Schäden - auch von ihm nicht zu vertretende - unverzüglich der Rezeption anzuzeigen. Der Mieter haftet für Beschädigungen, soweit er, seine Mitreisenden, Angehörigen und Gäste diese aufgrund Verschuldens zu vertreten haben. Bei Schäden, die am Mietobjekt während der Mietdauer eintreten, trifft den Mieter die Beweislast dafür, dass er bzw. seine Mitreisenden, Angehörigen und Gäste diese nicht zu vertreten haben. Bei der Übernahme des Mietobjektes ist vom Mieter das Mietobjekt unverzüglich auf vorhandene Schäden und Vollständigkeit des Inventars zu überprüfen. Schäden oder sonstige Mängel sind spätestens am 2. Tag nach der Anreise der Rezeption anzuzeigen. Nach Beendigung der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt in sauberem und vollständigem Zustand zurückzugeben. Das Mobiliar und bewegliche Gegenstände müssen in dem angemieteten Objekt verbleiben.


11. Bei Bezug des Mietobjektes ist durch den Mieter eine Kaution in Höhe von 100,00 € an der Rezeption zu hinterlegen. Sie wird am Ende des Aufenthaltes zunächst mit den angefallenen Nebenkosten verrechnet und dient darüber hinaus einem möglichen Schadensausgleich. Die Haftung des Mieters gem. Ziffer 10 dieser Mietbedingungen bleibt unabhängig hiervon in unbegrenzter Höhe bestehen.


12. Pro Haus / Wohnung steht ein kostenfreier Parkplatz zur Verfügung. Bei Anreise mit zwei oder mehr Pkw müssen diese auf dem Gästeparkplatz im Eingangsbereich des Ferienparks abgestellt werden.


13. Die Nutzung des Schwimmbades zu den angegebenen Öffnungszeiten ist kostenfrei. Ein Besuch der kostenpflichtigen Sauna muss der Rezeption vorher gemeldet werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Nutzung des Schwimmbades und der Sauna ausschließlich auf eigene Gefahr des Nutzers erfolgt. Da der Vermieter die Nutzung nicht beaufsichtigt, trifft bei einer Benutzung durch Kinder diese Verpflichtung deren Eltern. Die aushängende Badeordnung ist ohne Ausnahme einzuhalten.


14. Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Im Falle eines Mangels hat der Mieter nachzuweisen, dass den Vermieter hieran ein Verschulden trifft. Die Haftung des Mieters ist bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen beschränkt auf die Höhe des 3-fachen der vom Mieter geschuldeten Netto-Miete. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftpflicht-Bestimmungen. Der Vermieter haftet nicht für Leistungen, die er als Fremdleistungen lediglich vermittelt, ferner nicht bei der Durchführung von Sport- und Freizeitaktivitäten, die anlässlich der Nutzung des Ferienobjektes entstehen. Der Vermieter haftet auch nicht für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser-, Strom- oder Gasversorgung, die ständige Betriebsbereitschaft aller Einrichtungen, die Einstellung von Verkehrseinrichtungen, Verlegung und Schließung von Geschäften und Serviceanbietern, für Umweltschäden oder klimatische Veränderungen. Die Haftung ist weiterhin ausgeschlossen für Behinderungen aufgrund von Bau- und Straßenbauarbeiten, sofern diese vorher nicht rechtzeitig angekündigt worden sind. Eine Haftung bei Schäden aufgrund "höherer Gewalt" findet zu Lasten des Vermieters nicht statt.

Weiterhin ist eine Haftung ausgeschlossen für:
Sach- und Körperschäden infolge Vandalismus, Diebstahl und Schäden an abgestellten Gegenständen, (z.B. PKW`s) sowohl innerhalb der Anlage als auch im Bereich des Außenparkplatzes.


15. Etwaige Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Mieter gegenüber dem Vermieter innerhalb eines Monats nach Rückgabe des Mietobjektes schriftlich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Für die Einhaltung der Frist ist maßgeblich der Eingang beim Vermieter. Alle etwaigen Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Rückgabe des Mietobjektes vom Mieter an den Vermieter.


16. Sofern eine Bestimmung unwirksam ist oder werden sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Ergänzungen und Änderungen der Mietbedingungen bedürfen der Schriftform. Gruppen werden nur mit ausdrücklicher vorheriger Absprache und Genehmigung aufgenommen.


Stand: 11.03.2011